Die Einlagensicherung schützt Guthaben auf Konten von Privat- und Firmenkunden im Konkurs einer Bank oder eines Wertpapierhauses. Die Sicherung ist gesetzlich geregelt.
Die Sicherung ist auf höchstens CHF 100 000 pro Kunde und Institut beschränkt. Mehrere Konten warden zusammengezählt.
esisuisse garantiert die Deckung der gesicherten Guthaben im Rahmen der Selbstregulierung der Schweizer Banken und Wertpapierhäuser.
Guthaben bei Dukascopy Bank sind durch die Einlagensicherung gesichert.
Detaillierte Informationen auf www.esisuisse.ch
Kundeneinlagen von Dukascopy Europe werden durch EU-Verordnung in Höhe von 20.000 EUR pro Kunde geschützt.
Zusätzlich zu der oben aufgeführten Einlagensicherung, schützt Dukascopy Bank Ihre Einlagen durch umsichtigen Gebrauch der eigenen Vermögenswerte und Liquidität ab. In der Tat bestehen die Aktiva der Dukascopy Bank zu mehr als 90% aus Sichtguthaben und Anleihen der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Dukascopy Bank besitzt keine riskanten Wertpapiere, keine Immobilien und vergibt keine Kredite.
Wird Ihr Geld von einer dritten Partei verwaltet, zum Beispiel von einen Vermögensverwalter, gibt Ihnen die Dukascopy Bank SA die Möglichkeit, potentielle Verluste auf Ihrem Konto durch die Kapitalschutzfunktionalität ('Stoploss - Level') zu begrenzen. Beim Erreichen der von Ihnen festgelegten Kapitalgrenze, wird der Handel auf Ihren Konto umgehend unterbrochen und alle offenen Positionen geschlossen. Somit wird Ihr verbleibendes Kapital vor weiteren Verlusten geschützt.
Darüber hinaus bietet Dukascopy Bank SA Ihnen die Möglichkeit, mit nur einem Klick in den Online-Berichten, den Handel Ihres Vermögensverwalters auszusetzen und alle Positionen zu schließen.
Damit Ihr Konto von einer dritten Partei verwaltet werden kann, muss diese von Ihnen schriftlich bevollmächtigt werden. Dies gilt auch bei Personen, die Ihnen nahestehen.
Dukascopy Bank SA versucht Ihnen das bestmögliche Risikomanagement zu ermöglichen, um sicher in volatilen Märkten zu handeln.
Mit der Slippage-Kontrolle können Sie den maximalen negativen Slippage für die Orderausführung einstellen und sogar ganz ausschließen. Beachten Sie jedoch, dass durch Verringerung des Slippage die Wahrscheinlichkeit der Orderzurückweisung zunimmt.
Kontaktieren Sie uns, wenn Sie diesbezüglich weitere Fragen haben und besuchen Sie unsere Wiki.
Dritte, wie Vermögensverwalter oder Service Provider, sollten niemals nach Ihren persönlichen Zugangsdaten fragen, da diese besondere Zugriffsrechte von Dukascopy Bank benötigen. Wenn Sie Ihre Zugangscodes Dritten zur Verfügung stellen, verletzen Sie nicht nur die Bedingungen und Konditionen von Dukascopy Bank, sondern setzen Ihre Geldmittel einem Missbrauchs- und Veruntreuungsrisiko aus. Unbekannte Personen erhalten keinerlei Unterstützung oder Auskunft von Dukascopy Bank. Dies kann Ihrem Konto schaden, bspw. wenn eine Position dringend geschlossen werden soll und der Internetzugang zur SWFX-Handelsplattform nicht verfügbar ist.
Um die Sicherheit Ihrer Geldanlage zu gewährleisten, sollten Anlagemöglichkeiten immer mit einer gewissen Skepsis betrachtet werden. Due Dukascopy Bank SA empfiehlt dabei Vorsicht und Sorgfalt walten zu lassen, inbesondere bei folgenden Punkten:
Ihr Konto gilt als "ruhend", falls es für die Dukascopy Bank SA nicht länger möglich ist, Sie zu kontaktieren. Dies kann insbesondere dann vorkommen, wenn Sie Ihren Aufenthaltsort/Anschrift ändern ohne die Dukascopy Bank SA zu benachrichtigen oder Sie im Todesfall keinen Anwalt für die Nachlassverwaltung ernannt haben. Gilt Ihr Konto einmal als „ruhend“ ist es für die Dukascopy Bank SA nur schwer oder sogar unmöglich, Sie oder Ihre Erben zu kontaktieren. Um diesen Zustand zu vermeiden empfiehlt die Dukascopy Bank SA folgendes:
Die Dukascopy Bank SA ist verpflichtet alle "ruhenden" Konten über CHF 100.- einer zentralen Datenbank mitzuteilen, auf welche nur der Schweizer Bankenombudsmann (http://www.bankingombudsman.ch) Zugriff hat. Personen, die bei einer ihnen unbekannten Bank in der Schweiz Vermögenswerte vermuten, auf die sie Anrecht haben, können durch die dem Bankenombudsman angegliederte zentrale Anlaufstelle im Rahmen der Richtlinien der Schweizer Bankiervereinigung eine Abfrage der Datenbank aller „ruhenden“ Kundenbeziehungen, vornehmen lassen.
Ermächtigung zur Kontaktaufnahme mit der Vertrauensperson für nachrichtenlose Konten (ENG)