Häufig gestellte Fragen

ESMA und die neuen EU-Regeln

  • Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) ist eine Europäische Regulierungs- und Aufsichtsbehörden mit Sitz in Paris.

  • Ausschließlich die in der Europäischen Union basierten Einheiten sind von der ESMA Regulierung betroffen. Die ESMA Einschränkungen erstrecken sich daher lediglich auf Dukascopy Europe IBS AS, welche Ihren Hauptsitz in der EU hat. Dukascopy Bank SA mit dem Hauptsitz in der Schweiz, sowie Dukascopy Japan, mit dem Hauptsitz in Japan, werden nicht von der ESMA Regulierung betroffen.

  • Unternehmen Dukascopy Bank Dukascopy Europe Dukascopy Japan
    Hauptwährungspaare bis zu 1:200 bis zu 1:30 bis zu 1:25
    Exotische Währungspaare, Gold und die gängigsten Indizes bis zu 1:200 bis zu 1:20 bis zu 1:10
    Andere Rohstoffe (Ausgenommen Gold) sowie weitere Aktienindizes bis zu 1:100 bis zu 1:10 nicht zutreffend
    Einzelne Aktien bis zu 1:10 bis zu 1:5 nicht zutreffend
    Kryptowährungen bis zu 1:3 bis zu 1:2 nicht zutreffend
  • Die Dukascopy Bank eröffnet keine Konten für die Einwohner der folgenden Länder: Afghanistan, Kuba, Iran, Japan, Myanmar, Nordkorea, Südsudan, Sudan, Syrien und den USA.

    Dukascopy Europe eröffnet keine Konten für die Einwohner folgender Länder

    Dukascopy Japan eröffnet Konten nur für die Einwohner Japans.

Steuern - Automatischer Informationsaustausch (AIA)

  • Der Zweck von AIA besteht darin, dass Konten gegenüber den Steuerbehörden angegeben werden.

    Schweizer Finanzinstitute sind verpflichtet, jährlich Informationen über bestimmte Konten der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) mitzuteilen. Betroffene Konten sind jene, die von einer natürlichen oder einer juristischen Person geführt werden, welche ihren Steuersitz in einem Land haben, mit welchen die Schweiz ein Abkommen über den AIA (Partnerland) abgeschlossen haben. Im Falle juristischer Personen kann es unter bestimmten Umständen auch nötig sein, Informationen über die Person(en), welche die juristische Personen kontrollieren, weiterzugeben.

    Nachdem die ESTV diese Information erhalten hat, werden diese an die Steuerbehörde des Partnerlandes/der Partnerländer weitergegeben, in welchem die betroffene natürliche oder juristische Person ihren Steursitz hat. Falls die natürliche oder juristische Person ihren Steuersitz in mehreren Partnerländern hat, wird die ESTV diese Kontoinformationen an jedes dieser Partnerländer weiterleiten.

    Die Liste der Partnerländer ist hier einsehbar www.sif.admin.ch

  • Ja, als Schweizer Bank ist Dukascopy Bank verpflichtet, am AIA im Rahmen der Schweizer Gesetzgebung, teilzunehmen.

  • Das Abkommen ist nicht rückwirkend gültig. Für jedes Partnerland werden die Kontoinformation ab Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Schweiz und dem Land, gesammelt. Diese Informationen werden ein Jahr nach Inkrafttreten des Abkommens weitergeleitet und beziehen sich auf daher auf das vorige Jahr (das Jahr, in welchem das Abkommen in Kraft trat).

    Beispielsweise für alle Länder, welche Mitglied der Europäischen Union sind, tritt das Abkommen zwischen der Schweiz und der EU am 1. Januar 2017 in Kraft. Dementsprechend wird Dukascopy Bank Kontoinformation zum 31. Dezember 2017 weiterleiten (oder zum Zeitpunkt der Kontoschließung, falls diese während 2017 erfolgt).

    Das Datum des Inkrafttretens sowie die Liste der Partnerländer sind hier einsehbar www.sif.admin.ch

    Jedes Jahr werden die Informationen für alle betroffenen Konten des vorangehenden Jahres gesammelt und übermittelt.

  • Nein, AIA ist nicht rückwirkend gültig. Kontoinformationen bezüglich der Jahre vor dem Inkraftreten der Vereinbarung zwischen der Schweiz und dem Partnerland, werden nicht weitergeleitet.

  • Die weitergeleiteten Informationen beinhalten den Namen, die Adresse, das Land des Steuersitzes, die Steueridentifikationsnummer sowie das Geburtsdatum für natürliche Personen bzw. das Gründungsdatum für juristische Personen. Die Meldepflicht betrifft nicht nur den Kontoinhaber, sondern auch den oder die wirtschaftlichen Berechtigten oder den oder die kontrollierenden Personen.

    Zusätzlich werden die Kontonummer, das Gesamtbruttoeinkommen, der Bruttogewinn und -verlust, und der Kontostand zum Ende jedes Kalendarjahres mitgeteilt.

  • Die weitergeleiteten Informationen dürfen nur zum Zweck der Kontrolle der Besteuerung in dem Partnerland verwendet werden, welches diese erhalten hat. Partnerländer müssen diese Information als vertraulich behandeln und dürfen diese nicht an andere Länder weitergeben.

  • Sie haben folgende, im AIA- und Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG), festgelegten Rechte:

    1. Gegenüber Dukascopy Bank

      Sie haben Anspruch auf vollen rechtlichen Schutz durch das Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) in Hinblick auf Dukascopy Bank. Insbesondere haben Sie das Recht, Auskunft über die für die ESTV erhobenen Daten zu erhalten. Auf Anfrage stellt Ihnen Dukascopy Bank eine Kopie der für die ESTV erhobenen Daten zur Verfügung. Darüber hinaus sind Sie berechtigt, dass fehlerhafte Informationen über Sie im Dukascopy Bank System berechtigt wird.

    2. Gegenüber ESTV

      Sie haben das Recht auf Auskunft und das Recht zu beantragen, dass fehlerhafte Daten, welche durch Fehler im Meldeverfahren entstanden sind, berichtigt werden. Für weitere Rechte verweisen wir auf Artikel 25a des Bundesgesetzes über das Verwaltungsverfahren.

Regulierung und Einlagesicherung

  • Die Dukascopy Bank ist von der FINMA als Bank und wertpapierhaus zugelassen. Diese Informationen sind auf der FINMA-Website abrufbar

  • Die Einlagensicherung schützt Guthaben auf Konten von Privat- und Firmenkunden im Konkurs einer Bank oder eines Wertpapierhauses. Die Sicherung ist gesetzlich geregelt.

    Die Sicherung ist auf höchstens CHF 100 000 pro Kunde und Institut beschränkt. Mehrere Konten warden zusammengezählt.

    esisuisse garantiert die Deckung der gesicherten Guthaben im Rahmen der Selbstregulierung der Schweizer Banken und Wertpapierhäuser.

    Guthaben bei Dukascopy Bank sind durch die Einlagensicherung gesichert.

    Detaillierte Informationen auf www.esisuisse.ch

  • Was ist Einlagensicherung?

    Guthaben bei Dukascopy Bank sind durch das System der Einlagensicherung gesichert.

    Im Fall des Konkurses einer Bank schützt das System der Einlagensicherung Guthaben von Kunden bis CHF 100 000 vor dem Verlust (gemäss Regelung im Gesetz).

    Hat ein Kunde mehrere Konten bei derselben Bank, werden die Guthaben zusammengezählt und es sind insgesamt maximal CHF 100 000 gesichert.

    Was ändert sich für gemeinsame Konten?

    Wenn mehrere Personen gemeinsam Inhaber eines Kontos sind, wird diese Gemeinschaft bezüglich der Sicherung, wie ein eigener, separater Kunde behandelt.

    Hält diese Gemeinschaft mehrere Konten, werden diese zusammengezählt. Die Guthaben, die auf eine solche Gemeinschaft lauten, sind bis insgesamt CHF 100 000 gesichert.

    Solche Gemeinschaften sind z.B. Ehegatten, Einfache Gesellschaften, Erbengemeinschaften oder Stockwerkeigentümergemeinschafte.

    Wenn einzelne Personen einer solchen Gemeinschaft eine eigene, separate Kundenbeziehung mit der Bank haben, so sind für diese separate Kundenbeziehung ebenfalls Guthaben bis CHF 100 000 gesichert.

    Bis zum 31. Dezember 2022 wurde der Saldo der Gemeinschaft auf die einzelnen Personen der Gemeinschaft aufgeteilt, der aufgeteilte Betrag mit den Ansprüchen aus einer eigenen, separaten Kundenbeziehung zusammengezählt und die Sicherung dann auf CHF 100 000 pro Person begrenzt.

    Was ändert sich für Finanzintermediäre?

    «Finanzintermediäre» sind nicht mehr geschützt (keine Sicherung und keine
    konkursrechtliche Privilegierung der Guthaben). Dazu zählen z. B. andere Banken, Wertpapierhäuser oder Versicherungen.

    Was ändert sich für Kunden von ausländischen Geschäftsstellen?

    Hält ein Kunde Guthaben bei einer ausländischen Geschäftsstelle der Bank,so gilt er für diese Geschäftsstelle als eigener, separater Kunde.

    Die Guthaben, die in der Schweiz gebucht sind und die Guthaben, die bei ausländischen Geschäftsstellen gebucht sind, werden in Bezug auf die Sicherung bzw. konkursrechtliche Privilegierung nicht mehr zusammengezählt.

    Bei ausländischen Geschäftsstellen gebuchte Guthaben sind weiterhin nicht gesichert, aber bis CHF 100 000 konkursrechtlich privilegiert.

    Wo ist der Schutz von Bankguthaben gesetzlich geregelt?

    Die gesetzliche Regelung des Schutzes von Guthaben findet sich insbesondere in den Artikeln 36a bis Art. 37jbis des geänderten Bankgengesetzes und in den Artikeln 42a bis Art. 44a der geänderten Bankenverordnung.

    Auch wenn wir Widersprüche nach bestem Wissen und Gewissen vermeiden wollen, weisen wir Sie darauf hin, dass die gesetzliche Regelung massgebend ist und nicht die vorliegende, rechtlich nicht bindende Kundeninformation.

    Weitere Informationen zur Einlagensicherung finden Sie auf der Internetseite www.esisuisse.ch

Fragen zur Kontoeröffnung und Einzahlung

  • Dukascopy Bank akzeptiert jede Art von Kunden: Institutionen, Banken, professionelle Hedgefonds und Privatkunden.

  • Sie sollten mit der Online-Registrierung auf der Dukascopy Bank Webseite beginnen. Danach erhalten Sie weitere Anleitung per Email, inklusive der Konto-Eröffnungsunterlagen im PDF-Format. Diese drucken Sie bitte aus und senden selbige unterzeichnet im Original und per Post an uns zurück.

    Sie müssen Ihre Identität bestätigen, entweder indem Sie ein gültiges Ausweisdokument (Pass, Personalausweis, Führerschein o.ä.) im Rahmen eines persönlichen Treffens mit einem Dukascopy Bank SAchbearbeiter vorlegen oder indem Sie uns per Post eine beglaubigte Kopie selbigen Dokuments zukommen lassen(Lesen Sie hier wie Sie an eine beglaubigte Kopie gelangen). Sie sollten ausserdem eine Bestätigung Ihrer Wohnadresse abgeben, einfach indem Sie uns eine einfache Kopie einer Nebenkostenrechnung zukommen lassen.

    Sobald wir Ihre Dokumente erhalten haben, überprüfen wir Ihre Bewerbung/Dokumente und informieren Sie, sollte alles in Ordnung sein. Ist Ihr Konto einmal bestätigt erhalten Sie eine Einzahlungsbeschreibung.

  • Ja. Ihr Konto kann nur aktiviert werden, wenn wir die Original Eröffnungsdokumentation erhalten haben.

  • Bitte beachten Sie, dass keine Zertifizierung erforderlich ist, wenn Sie Ihren original Identifikationsdokument zu einer Dukascopy Bank Angestellter zeigen.

    Sie mogen eine Zertifizierung aus folgenden Personen/Unternehmen/Büros erhalten:

    • Notar
    • Solicitor (nur in UK)
    • Polizei
    • Mitglied des Justiz
    • Rathaus/Regierungsrat
    • Botschaft, Konsulat oder Hochkommissar des Landes der Ausstellung der ID-Dokument
    • Finanzintermediär (zB eine Bank oder eine regulierte wertpapierhaus/Makler/Geldwechsler)
    • Kommissar für Eide (zB UK ehemaligen Territorien, Kanada, Malaysia)
    • Friedensrichter (nur in Australien und Neuseeland)
    • Post (nur in Großbritannien, der Schweiz, Deutschland, Portugal, Australien)

    Achtung

    1. Diese Liste ist nicht abschließend; bitte kontaktieren Sie uns für weitere Informationen über Ihrem Land, vor allem, wenn Sie Schwierigkeiten mit der Zertifizierung haben.
    2. Die Dukascopy Bank kann die Zertifizierung nach eigenem Ermessen zu verweigern, so wenden Sie sich bitte an Ihren Relationship Manager im Voraus.
    3. Für Dukascopy Bank Ihr Zertifizierung eines Pass/ID Fotokopie muss so sein:
      1. Die Zertifizierung enthalten soll:
        1. der Text "zertifizierte ursprüngliche Kopie des Originals";
        2. Name der Zertifizierer, signature and date of signature, die Position (zB Notar), Kontaktdaten wie Adresse, Telefonnummer, offizielle Firmen / institutionellen Stempel sichtlich beeindruckt.
      2. Der Pass/ID muss ein Exemplar der Signatur ihres Inhabers enthalten. Wenn Sie Ihre Unterschrift geändert hat, signieren Sie bitte mit Ihrem aktuellen Signatur auf Ihre Kopie des Passes/ID und bitten Sie den Zertifizierer "in meiner Gegenwart signiert" zu schreiben.
      3. Die Photokopie und Bild mussen deutlich lesbar sein.
      4. Das Zertifikat sollte auf der selben Seite wie die Kopie des Pass/ID oder im Falle von mehreren Seiten durch ein Siegel verbunden sein.
      5. Der Pass/ID (nicht abgelaufen) zum Zeitpunkt der Kopie.
      6. Der Pass/ID muss den Geburtsort des Besitzers enthalten.
      7. Sollte Ihr Familienname nicht länger dem auf Ihrem Pass/ID entsprechen müssen Sie eine Heiratsurkunde oder ein entsprechendes Dokument vorlegen.

    Sollten Sie Schwierigkeiten oder Fragen betreffend zertifizierter Dokument haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Kundenbetreuer bei der Dukascopy Bank.

  • Dukascopy akzeptiert Überweisungen, Debitkarten (Maestro, Visa Electron), Kreditkarten (Mastercard, Visa) und Bankgarantien, aber wir akzeptieren keine Schecks und Banknoten. Weitere Informationen finden Sie unter Einzahlungsoptionen.

  • Am Tag der Kontoaktivierung erhalten Neukunden den Login und ein temporäres Passwort per E-Mail.

    Die PIN wird per SMS nach der Änderung des temporären Passwortes an die registrierte Nummer versendet. Sollten Sie Ihre PIN aus irgendeinem Grund nicht bekommen, rufen Sie unseren Dukascopy Bank Trading Support Desk an. In der Regel sendet Dukascopy die Logindaten erst nach Erhalt der erforderlichen Unterlagen/Informationen.

ECN-Technologie und Risikominimierung

  • Die im SWFX dargestellten Preise sind Dukascopy eigen. Sie enstehen durch die Kombination von Preisen verschiedener Grossbanken, Broker und Marktplätzen (externe Anbieter). Durch diese Kombination stehen dem Kunden kleinere Geld/Brief Kursdifferenz (Spread) bei erhöhter Liquidität zur Verfügung. Dukascopy bleibt in jedem Fall Gegenpartei des Kunden.

  • Ungeachtet der Tatsache, dass der SWFX - Swiss FX Marketplace ein ECN ist, ist die Dukascopy Bank Gegenpartei aller, im SWFX ausgeführten, Kundentransaktionen. Dukascopy Bank übermittelt Aufträge an den Interbankenmarkt in eigenem Namen und aufgrund eigener Anforderungen wie der Risikoabsicherung und der Überprüfung der Gültigkeit der Preise, welche von den Liquiditätsanbietern gestellt werden. Inbesondere kleinere Transaktionen können nicht mit externen Gegenparteien abgesichert werden und könnten daher ohne die Liquidität von Dukascopy Bank kaum ausgeführt werden, da externe Gegenparteien, Transaktionen unterhalb einer bestimmten Mindestgröße nicht annehmen. Auch können Transaktionen durch binäre Optionen bislang nicht abgesichert werden. Bedingt durch die Absicherungstechnologie, Anforderungen und Regulierungsvorschriften sichert Dukascopy Bank Kundentransaktionen vollständig, teilweise oder nicht ab.

  • Dukascopy Bank kann einen Interessenkonflikt nicht vollständig ausschließen. Allerdings sind Kunden von Dukascopy Bank durch folgende Maßnahmen vor unfairen Handelspraktiken geschützt:

    • Im SWFX ECN erhalten alle Händler dieselben Preise und die selbe Ausführungsqualität, unabhängig von der Grösse der Transaktion;
    • Die schnelle Ausführung der Handelsaufträge und die Abwesenheit eines "dealing desk" schliessen menschliche Eingriffe in den Ausführungsprozess aus. Die Aufträge werden vom SWFX-Handelssystem automatisch ausgeführt, sobald die Handelsbedingungen (Preise, maximale Slippage, etc.) erfüllt sind. Alle Orderausführungen und -ablehnungen sind nachprüfbar und können nachträglich anhand objektiver Daten erklärt werden;
    • Der Verlauf aller Tick-Preise ist öffentlich zugänglich, um die Auftragsausführung zu überprüfen. Diese Transparenz verhindert die Möglichkeit, verschiedenen Kunden unterschiedliche Preise anzubieten;
    • Die Schweizer Bankenregulierung setzt ein rechtlich einwandfreies Geschäftsgebaren sowie den Schutz der Kunden voraus.
  • Ja. Der Handel in einem ECN bedingt folgendes: Anzeige der Markttiefe, variable Geld/Brief Kursdifferenz, interventionsfreie und schnelle Ausführung von Aufträgen, Konkurrenz der Preisanbieter und den selben Preis für alle Kunden. Der SWFX - Swiss FX Marketplace entspricht allen genannten Bedingungen und ist somit ein ECN.

  • SWFX' Swiss FX Marketplace ist die Bezeichnung der ECN Handelstechnology welche von der Dukascopy Bank konstruiert, besessen, erweitert und kontinuierlich verbessert wird.

  • Ja, alle Konten haben direkten Zugriff zum SWFX - Swiss FX Marktplatz. Der Zugang zum SWFX für alle am Handel beteiligten Parteien stellt sicher, dass jedem die selbe Liquidität und Preisspanne unabhängig der Grösse des Handels zur Verfügung steht.

  • Nein, alle Handelsaufträge werden automatisch ausgeführt, die Ausführung erfolgt STP (Straight Through Prozess). Im Falle einer per Telefon platzierten Order wird der Auftrag per Hand in das System eingegeben um automatisch ausgeführt zu werden.

  • Das Stop-Loss bietet dem Händler die Möglichkeit, automatisch alle Positionen zu schließen, sollte das Eigenkapital eine bestimmte Grenze unterschreiten.

    Diese Funktion befindet sich in der Handelsplattform im Bereich Portfolio und in den Kundenberichten. Alle offenen Positionen werden geschlossen, anhängige Aufträge gelöscht und der weitere Handel blockiert, sollte das Eigenkapital auf dem Konto gleich oder unterhalb des Stop-Loss-Wertes sein. Bitte beachten Sie, dass abhängig von den Marktbedingungen, das Kontoguthaben nach dem Schließen aller offenen Positionen, geringer als der Stop- Loss-Wert sein kann.

  • Die Handelsplattform bietet Ihnen die Möglichkeit Verluste auf Ihre Order zu limitieren oder ganz auszuschliessen. Beachten Sie hierbei bitte, dass eine Veränderung der Toleranz die Wahrscheinlichkeit auf eine Ablehnung Ihrer Order erhöht.

  • Dukascopy Bank SA garantiert die Ausführung von Stoploss Aufträgen zur Absicherung von offenen Positionen. In rapiden und volatilen Märkten kann die Ausführung "rutschen" und zu einem unterschiedlichen Preis als dem gewünschten Preis stattfinden.

  • Wenn Sie einen Handel zu bestimmten Bedingungen eingehen sollten Sie in Ihrer Order auf den momentanen Marktpreis achten und die Differenz zum angestrebten Preis. Wenn die Bestimmungen Ihrer Order mit den Konditionen des Marktpreise übereinstimmen, wird diese sofort ausgeführt.

    Beispiel: Gegenwärtiger Marktpreis EUR/USD 1.4310, Ihre bedingte Order ist "Buy if" (Kaufen falls) ≥ 1.4305. In diesem Fall wird der Auftrag sofort ausgeführt.

  • Aus Sicherheitsgründen ist dies nicht möglich. Aufträge können nur über die Plattform, die API-Schnittstelle oder über die Notruflinie:

Ordertypen

  • Die Market Order ist die Anweisung ein Instrument zum aktuellen Marktpreis zu kaufen oder zu verkaufen. Market Order werden ausgeführt, in Entsprechung zu den auf dem Markt verfügbaren Geboten(Bids) und Angeboten(Offers), welche das verfügbare Volumen für jeden Preis anzeigen. Wenn ein Handel am Markt platziert wird und die angefragte Menge das zum entsprechenden, auf der Plattform angezeigten Preis (bester verfügbarer Preis) angebotene Volumen auf dem Markt übersteigt, dann wird die Abwicklung der verbleibenden Menge entsprechend der nächsten Ebene und Markttiefe gespalten. Auf Market Order wird ein vom Händler voreingestellter maximaler Verlustwert angewendet.Sollte der Marktpreis über das angegebene Level rutschen wird die Market Order automatisch zurückgewiesen ohne Wiederauflage.

  • Von Kunden gesetzte Geld-/Briefkurse können von Dukascopy zur Bildung Ihres eigenen Handelspreises hinzugezogen werden. Beim erreichen des gewählten Preises, werden Geld-/Briefkurse wie limitierte Aufträge ausgeführt. Zusätzlich besteht aber auch die Möglichkeit, dass Dukascopy diese als Hedge anderer Kundenaufträge nutzt und dem Kunden die Geld/Brief Kursdifferenz (Spread) ersparrt wird.

  • Stop Auftrag

    Ein Stop Auftrag ist der schwebende Auftrag ein Instrument zu kaufen oder verkaufen sobald dieses Instruments einen bestimmten Wert, den "Stop-Preis", erreicht hat. Wenn der "Stop-Preis" erreicht ist wird aus dem "Stop-Auftrag" ein "Markt-Auftrag". Ein "Kauf-Stop-Auftrag" (Buy) wird immer oberhalb des gegenwärtigen Marktpreises platziert, während ein "Verkauf-Stop-Auftrag" (Sell) unterhalb dieses Wertes platziert wird. Dies gibt dem Händler mehr Kontrolle. Sollte ein Verlustwertlimit vom Händler angegeben werden wird aus dem "Stop-Auftrag" ein "Stop-Limit-Auftrag". Das bedeutet sollte der Auftrag nicht innerhalb des festgelegten Verlustwertes ausgeführt werden können wird dieser automatisch in einen "Limit-Auftrag" umgewandelt.

    Limit Order

    A limit order is a pending order to buy or sell an instrument at a specified level or better. A buy limit order can only be executed at the limit price or lower and triggered by the ask side, and a sell limit order can only be executed at the limit price or higher and triggered by the bid side. Limit orders may fail to execute because the market price may quickly bounce back from the limit price before your order can be filled.

  • Der MIT Auftrag is dem LIMIT Auftrag ähnlich jedoch mit einem festgelegten Wert für die Toleranz von Verlusten (slippage) auf den Auftragspreis. Im Vergleich zu LIMIT Aufträgen, kann der MIT Auftrag eine höhere Ausführungswahrscheinlichkeit haben, jedoch zu einem eventuell schlechteren Preis als dem Auftragspreis (innerhalb der Verlustrate).

Notfälle

  • In diesem Fall sollten Sie unsere Notfall Hotline / dasTrading Support Desk kontaktieren. Dukascopy Bank hilft Ihnen gerne innerhalb der gesamten Marktöffnungszeiten. Dukascopy Bank's Notfall Hotline / Trading Support Desk Nummern sind:

  • Ja, das ist möglich indem Sie das Trading Support Desk unter kontaktieren:

  • Ja, unsere Vertreter sind auf einer 24-Stunden-Basis vom Sonntag 9 Uhr GMT bis Freitag 9 Uhr GMT im Sommer und Sonntag 10 Uhr GMT bis Freitag 10 Uhr GMT im Winter erhältlich an folgende Telefonnummern:

  • Sie sollten sich an das Trading Support Desk unter wenden:

Handelskonditionen

  • Abhängig des von Ihnen in Anspruch genommenen Dukascopy Bank Service fallen unterschiedliche Gebühren / Kommissionen an. Eine vollständige Gebührentabelle finden Sie hier auf unserer Webseite.

  • Die Dukascopy Bank bietet Hebel von bis zu 1:200 an Geschäftstagen und 1:60 an Wochenenden und Feiertagen sowie ausserhalb der Marktzeiten.

  • Die Dukascopy Bank's Rollover Raten (Overnight Swaps) werden regelmässig aktualisiert. Die momentanen Rollover Raten können Sie hier finden.

  • Die Dukascopy Bank wendet unterschiedliche Rollover Raten an um zu garantieren, dass ein höherer Handels-Turnover für den Kunden in besseren Overnight-Konditionen resultiert. The more you trade the better rollovers will be on your trading account Je mehr Sie handeln, desto besser wird der Rollover auf Ihrem Handelskonto. Lesen Sie bitte hier für zusätzliche Informationen nach.

  • Wenn Sie zwei offene Positionen für das selbe Instrument haben ("long" und "short"), können sie die "Merge"-Funktion benutzen. Für diesen Handel fällt keine Volumengebühr an, da kein Handel statfindet in diesem Fall.

  • Ja, die Handelsbedingungen können sich unterscheiden. Dies kann sich u. a. auf die verfügbaren Instrumente und die Handelseinstellungen beziehen.

    Obwohl Dukascopy Bank bestrebt ist, die Handelsbedingungen für DEMO und LIVE soweit wie möglich anzugleichen, können Unterschiede auftreten. Dies ist besonders dann der Fall, wenn neue Handelsinstrumente eingeführt und getestet werden oder besondere Handelskonditionen für spezifische Instrumente gelten.

Technische Fragen

  • Dukascopy Bank bietet LIVE-Handel auf der MetaTrader 4 und MetaTrader 5 Plattform mit direktem Zugang zum SWFX Swiss Marketplace. Kunden der Bank können sowohl mit der mobilen als auch mit der Desktop-Version von MetaTrader 4 und MetaTrader 5 handeln.

    Bitte beachten Sie die folgenden wichtigen Unterschiede in den Handelsbedingungen zwischen MetaTrader- und JForex-Konten:

    • Die Volumenprovision ist auf dem MT4/MT5-Konto um $5 pro $1 Million höher.
    • auf dem MT4- und MT5-Konto können 108 Handelsinstrumente gehandelt werden, während auf dem JForex-Konto mehr als 1200 Instrumente verfügbar sind.
    • Das maximale Nettoengagement pro Instrument ist niedriger als der gleiche Betrag auf der JForex-Handelsplattform und hängt von dem gehandelten Instrument ab.

    Weitere Informationen finden Sie in den vollständigen Spezifikationen für MT4/MT5-Konten.

  • Die Funktionen der Live-Plattform sind mit den Funktionen der Demo-Plattform identisch. Die Nutzer sollten jedoch beachten, dass die Simulation den realen Handel nicht unter allen Marktbedingungen 100% replizieren kann. Ein wichtiger Unterschied ist, dass das Volumen einer Simulation keinen Einfluss auf den Markt hat. Reale Handelsvolumen haben Auswirkungen auf den Markt, insbesondere, wenn das Handelsvolumen sehr groß ist. Darüber hinaus kann der Anwender über ein sehr unterschiedliches psychologisches Profil handeln, je nachdem, ob er den Handel mit Demo-oder Live-Plattformen abwickelt. Dieser Aspekt hat Einfluss und kann die Bewertung eines Demo-Kontos verfälschen. Dem Nutzer wird empfohlen, Resultate im Demo-Konto vorsichtig zu bewerten.

  • Für die Java Version der Plattform:

    • ein direkter Internetzugang (Proxy Verbindungen sind nicht gestattet);
    • Java v.7.0+;
    • CPU 1500 MHz+

    Für die Web Version der Plattform:

    • Internet Explorer 10+
    • Firefox 11+
    • Chrome 16+
    • Safari 7+
    • Opera 12.1+
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